Aufgaben einer Feuerwehr
Die Arbeit der Feuerwehren wird im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt. Das Gesetz legt u.A. fest, dass jede Gemeinde den Brandschutz sicherstellen muss, wie schnell eine örtliche Feuerwehr mit welchen Einsatzmitteln am Einsatzort eintreffen muss, wie die örtlichen Zuständigkeiten geregelt sind und wie sich Bürger bei Einsätzen verhalten müssen.
Die Aufgabe der Feuerwehr ist es, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d.h., Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen.
International weit verbreitet ist die Zusammenfassung der Aufgaben mit den Schlagworten Retten, Löschen, Bergen, Schützen.
Das Retten von Menschenleben aus akuter Gefahr (z.B. bei einem Brand oder einem Verkehrsunfall) zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Feuerwehr. Um Menschen aus einem im Brand befindlichen Gebäude zu retten, verfügt die Feuerwehr über verschiedene Hilfsmittel: tragbare Leitern, Sprungretter, umluftunabhängige Atemschutzgeräte und Brandfluchthauben.
Zur technischen Hilfe bei Verkehrsunfällen sind eine Rettungsschere, diverse Rettungszylinder, Spreizer und weitere Hilfsgeräte vorhanden. Damit können eingeschlossene oder eingeklemmte Personen beispielsweise aus Fahrzeugen oder sonstigen Situationen befreit werden.
Die Feuerwehr wird wegen ihrer technischen Ausrüstung auch vom Rettungsdiest alarmiert, wenn erkrankte oder verletzte Menschen aus einem Gebäude zu transportieren sind. Mit speziellem Werkzeug kann eine verschlossene Tür zu einer Wohnung geöffnet werden um Personen zu retten. Dies geschieht meist auf Anforderung des Rettungsdienstes. Hier könnte häufig deutlich Zeit eingespart werden, wenn beim Notruf die Information, dass sich eine Türe nicht öffnen lässt, gleich mitgeliefert würde.
Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Beim so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände mit Hilfe spezieller Ausrüstung bekämpft.
Meistens entstehen Brände durch Unachtsamkeit und Leichtsinnigkeit. Vergessene Bügeleisen, abgebrannte Kerzen am Adventskranz, verbranntes Essen, rauchen im Bett sind oft die Ursachen. Aber auch technische Defekte an Elektrogeräten oder Maschinen gehören zu den häufigen Brandursachen.
Nach wie vor ist das primäre Löschmittel Wasser, aber auch hier hat sich einiges geändert. Heute werden beispielsweise moderne Strahlrohre eingesetzt, die durch die druckartige Versprühung von Wasser mit weniger Löschmittel eine bessere Wirkung erzielen. Das Wasser wird bei Bedarf automatisch mit einem Netzmittel versetzt um die Löschwirkung weiter zu steigern. Somit werden Wasserschäden vermindert. Die Versorgung mit Löschwasser wird durch das gemeindliche Hydrantennetz sicher gestellt. Die Feuerwehr Ebenhausen führt darüber hinaus in ihrem HLF einen Tank mit 2.000l Wasser mit.
Im Laufe der Zeit ist die Zahl der Brandbekämpfungen weltweit zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden Aufgabenvielfalt der Feuerwehr im Bereich der technischen Hilfeleistung entwickelt sich die Feuerwehr zur Hilfeleistungsorganisation.
Der Begriff Bergen wird meistens im Zusammenhang mit dem Sichern von Sachwerten, beispielsweise nach einem Brand oder einem Unfall verwendet.
Bedauerlicherweise beschreibt dieser Begriff auch das Verbringen von Menschen aus einem Gefahrenbereich, die beispielsweise bei einem Brand oder Verkehrsunfall nicht mehr lebend gerettet werden konnten. Nicht nur für die Angehörigen der Opfer stellen diese Einsätze eine enorme psychische Belastung dar. Auch die Einsatzkräfte müssen das Erlebte verarbeiten. Dafür steht ihnen speziell ausgebildete Kriseninterventionsteams (KIT) zur Verfügung.
Nach dem Rückzug des Katastrophenschutzes wurde der Schutz der Umwelt in den letzten Jahren weitestgehend den Feuerwehren übertragen.
Kleinere Notlagen, wie beispielsweise Ölspuren können von uns selber Beseitigt werden. Bei Gefahrgutunfällen übernimmt die Feuerwehr Ebenhausen die Absicherung der Unfallstelle und fordert Spezialeinheiten aus dem Landkreis nach.
Auch der vorbeugende Brandschutz, also die Verhinderung von Bränden durch bauliche Maßnahmen, ist eine Teilaufgabe der Feuerwehr. Diese Aufgabe wird durch die Baurechtsbehörde übernommen wobei die Feuerwehr dabei meist beratend tätig wird.
Die örtliche Feuerwehr führt an gefährdeten bzw. unübersichtlichen Gebäuden je nach Möglichkeit Objekt-Übungen durch. Zudem erstellt sie so genannte Alarmpläne für gefährdete Gebäude, wie beispielsweise Altenheime, Gemeindehallen, Industriegebiete… In diesen Alarmplänen sind die zu alarmierenden Fahrzeuge und deren Aufstellorte festgehalten. Ferner ist in der Regel auch die Wasserversorgung vermerkt und ein Plan des Gebäudes liegt bei.